SAP Berechtigungen Verbesserungen der Rollentransportfunktion nutzen

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Verbesserungen der Rollentransportfunktion nutzen
ABAP-Quelltexte über RFC installieren und ausführen
Abhängig von der aufgerufenen Transaktion, kann die Anwendung über diese zusätzliche Berechtigungsprüfung granularer geprüft werden. Aus diesem Grund erfordern Transaktionen, die mit zusätzlichen Parametern aufgerufen werden, unter Umständen mehr als ein Berechtigungsobjekt und müssen unbedingt programmatisch geschützt werden. Das folgende Listing zeigt ein Beispiel für eine Berechtigungsprüfung, die sicherstellt, dass der angemeldete Anwender die erforderliche Berechtigung hat, um die Transaktion SU24 zu starten.

Mit dem SAP NetWeaver Application Server ABAP 7.31 hat sich die Funktionsweise der Transaktion SU25 geändert, insbesondere von Schritt 2a zum automatischen Vorschlagswerteabgleich mit SAP-Werten. Hier wird nun anhand von Zeitstempeln verglichen, welche Datensätze aktualisiert wurden. Damit ist es möglich, Schritt 2a auch gesondert für nachträglich installierte Softwarekomponenten auszuführen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die zu bearbeitenden Objekte aufgrund des Zeitstempels besser identifiziert werden können. Vor SAP NetWeaver 7.31 sind die abzugleichenden Anwendungen für Schritt 2a mit ihren Basisreleaseversionen registriert worden, was Sie in den Tabellen USOB_MOD bzw. TCODE_MOD nachsehen können.
Konzept für Eigenentwicklungen
Pflegen Sie die Werte nicht oder setzen Sie sie auf einen anderen Wert als YES, werden die Rollenmenüs des Referenzbenutzers beim Aufbau des Benutzermenüs nicht berücksichtigt. Die beiden Schalter gelten systemweit; eine mandantenspezifische Ausprägung ist daher nicht möglich. Haben Sie beide Schalter auf YES gesetzt, können Sie an den Einträgen des Benutzermenüs nicht mehr erkennen, ob sie aus den Rollenmenüs des Referenzbenutzers oder des Benutzers selbst stammen. Referenzbenutzer haben noch einen weiteren Vorteil: Sie können sie auch für die Vererbung des vertraglichen Benutzertyps einsetzen. Ein Benutzer erbt die Klassifizierung des Referenzbenutzers, wenn er keine weiteren Rollen- oder Profilzuordnungen mit Klassifizierung hat, oder nicht manuell klassifiziert wurde.

Das Berechtigungskonzept in SAP ERP ermöglicht es normalerweise nicht, Berechtigungen auf einzelne Geschäftsjahre einzugrenzen. Dies ist aber insbesondere bei Steuerprüfungen relevant. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland die elektronische Steuerprüfung gesetzlich im § 147 (6) Abgabenordnung verankert. Die Auffassung der Finanzverwaltung dazu ist im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 (BStBl. 2001 I) »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) niedergelegt. Die elektronische Steuerprüfung kann in Deutschland auf drei Zugriffsarten erfolgen: Unmittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen (Nur-Lesezugriff) und die Hard- und Software des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen zu nutzen. Mittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Datenträgerüberlassung: Alternativ kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden.

Im Go-Live ist die Zuweisung notwendiger Berechtigungen besonders zeitkritisch. Die Anwendung "Shortcut for SAP systems" hält dafür Funktionen bereit, so dass der Go-Live nicht wegen fehlender Berechtigungen ins Stocken gerät.

Die Prüfungen in diesem User-Exit können Sie relativ frei gestalten.

Der komplette Beleg kann immer validiert werden, stehen Ihnen nur die Informationen aus Belegkopf (Zeitpunkt 1) oder Belegposition (Zeitpunkt 2) zur Verfügung, kann dies abhängig vom Szenario auch ausreichend sein.
SAP Corner
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