Berechtigungen zur Tabellenbearbeitung organisatorisch einschränken
Änderungsbelegmanagement der Benutzer- und Berechtigungsverwaltung archivieren
Wurde ein Eintrag in der Transaktion SE97 korrekt angelegt, wird eine Berechtigungsprüfung genauso durchgeführt, wie es bei einer Transaktionsstartberechtigung der Fall ist. Dieser Ansatz erfordert daher eine exakte und vollständige Konfiguration für jede Transaktion, die aufgerufen wird. Der erforderliche Aufwand und der Raum für Fehler sind entsprechend groß. Der ABAP-Befehl CALL TRANSACTION verursacht keine Transaktionsstartberechtigungprüfung. Ohne eine Berechtigungsprüfung könnte das ABAP-Programm Benutzern ungewollt Zugriff auf Systemressourcen erlauben. Solche Berechtigungsprobleme führen in vielen Fällen zu einer versteckten Compliance-Verletzung, denn dadurch ist die Nachvollziehbarkeit von Benutzeraktionen im SAP-System nicht mehr gewährleistet. Ein Entwickler sollte sich nicht auf die Funktionalität der Transaktion SE97 verlassen und deshalb die möglichen Berechtigungsprüfungen auch im Programmcode einbauen. Daher muss eine der folgenden explizit codierten Berechtigungsprüfungen für die Anweisung CALL TRANSACTION erfolgen.
Um nun Vorschlagswerte für die neue Transaktion zu definieren, verwenden Sie die Transaktion SU24_S_TABU_NAM. In der Selektionsmaske können Sie entweder Ihre neue Z-Transaktion eingeben, oder Sie geben im Suchfeld Gerufene TA (gerufene Transaktion) die Transaktion SE16 ein. Daraufhin wird nach allen Parametertransaktionen gesucht, in denen die Transaktion SE16 verwendet wird. In der Ergebnisliste finden Sie alle Parametertransaktionen, die die Transaktion SE16 als aufrufende Transaktion verwenden. Die letzten beiden Spalten geben an, ob für die Berechtigungsobjekte S_TABU_DIS oder S_TABU_NAM Vorschlagswerte in der Transaktion SU24 gepflegt sind.
Manueller Benutzerabgleich über die Transaktion PFUD
Bei Zugriffen von Prüferbenutzern (aus der Tabelle TPCUSERN) werden im Anwendungs-Log die Selektionsparameter der aufgerufenen Transaktion protokolliert und können mit dem Report CA_TAXLOG ausgewertet werden. Im Beispiel wurde hier die Einzelpostenliste für das Kreditorenkonto 100000 aufgerufen.
Das Setzen der Kennzeichen für die Vertraulichkeit oder die Verschlüsselung in der Methode SEND_EMAIL_FOR_USER wirkt sich auf die Anzeige der E-Mail in der Business Communication Services Administration aus (Transaktion SCOT). Ist die E-Mail als vertraulich gekennzeichnet, kann sie nur durch den Absender oder den Ersteller der E-Mail eingesehen werden. Der Absender und der Ersteller müssen nicht zwingend identisch sein, z. B. wenn Sie als Absender das System eingetragen haben. Der Ersteller der E-Mail ist derjenige, der die Anwendung ausgeführt hat, in deren Kontext die E-Mail erstellt wurde. Durch das Kennzeichen zur Verschlüsselung wird automatisch auch die Vertraulichkeit der E-Mail gesetzt. Die E-Mail wird also nicht verschlüsselt im System abgelegt, sondern durch das Vertraulichkeitskennzeichen gegen unbefugte Einsicht geschützt. Der Zugriff durch den Absender oder Ersteller ist aber weiterhin möglich. Außerdem sollten Sie beachten, dass der Betreff der E-Mail nicht verschlüsselt ist.
Im Go-Live ist die Zuweisung notwendiger Berechtigungen besonders zeitkritisch. Die Anwendung "Shortcut for SAP systems" hält dafür Funktionen bereit, so dass der Go-Live nicht wegen fehlender Berechtigungen ins Stocken gerät.
Zuletzt müssen Sie, wie gewohnt, das Rollenprofil generieren.
Unternehmen sollten sich daher fragen: Wie lässt sich das vermeiden? Welche Voraussetzungen muss ein DSGVO-konformes Berechtigungskonzept erfüllen? Wie können wir aussagekräftig bezüglich der Berechtigungen bestimmter Personen im System und dem Zweck der Berechtigungen bleiben?